bundeswehr rechtswidrig beteiligt
"Deutschland nahm rechtswidrig am Irak-Krieg teil!"
So und nicht anders ist die Aussage des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu verstehen. Und das ist richtig und mehr als billigend. - Das Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 21. Juni 2005 besagt, dass es rechtens ist, wenn von der Bundesregierung angeordnete völkerrechtswidrige Handlungen nicht zu befolgen sind.
Genauer heisst es unter Punkt 7:
"Weder der NATO-Vertrag, das NATO-Truppenstatut, das Zusatzabkommen zum NATOTruppenstatut noch der Aufenthaltsvertrag sehen eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland vor, entgegen der UN-Charta und dem geltenden Völkerrecht völkerrechtswidrige Handlungen von NATO-Partnern zu unterstützen."
Somit ist nun also auch amtlich belegt, dass die Regierung der Bundesrepublik Deutschland eine "nicht verfassungskonforme, kriegsausführende Handlung" angeordnet hat, welche rechtswidrig ist & zu entsprechend völkerrechtswidrigem Verhalten nicht nur verleitet bzw. aufgefordert hatte, sondern dies ausdrücklich - unter Ausübung der unter Befehlsgewalt stehenden Soldaten - auch befohlen hat (wogegen sich der Angehörige der Bundeswehr zu recht justiziabel zur Wehr gesetzt hatte!).
Dieses ist jedoch insgesamt als Anstiftung zu kriegerischen Handlungen zu verstehen gewesen, weshalb dies nach dem geltenden(?) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (sofern es tatsächlich noch gültig sein sollte?) strafbewährt wäre, somit also auch die jeweilige Befehlsgewalt bzw. entsprechend anordnende Person unter Strafe zu stellen ist.
Aber selbst Ströbele erklärte seinerzeit, der "Irak-Krieg ist grundgesetzwidrig", und keiner schien ihm damals zuhören zu wollen - wohlweisslich, dass das GG wohl eh durch die illegitim erfolgte "Ratifizierung zur EU-Verfassung" abgeschafft werden würde...
Was ist also die logische Konsequenz aus diesen Sachverhalten?
Das Grundgesetz ist nur noch ein "Haufen voller Scheisse, welches von Dummen gemacht wurde, um die noch Dümmeren zu beeindrucken"?
oder
Das Grundgesetz ist tatsächlich durch die "Ratifizierung der EU-Verfassung" - in Teilen oder gänzlich - heimlich ausgetauscht worden (obwohl der "ehemalige Artikel 146" besagen würde, dass eine Ablösung des Grundgesetzes nur das Volk selbst bestimmen kann und auch muss).
~
Wenn mir irgendein Dummbeutel-Politiker jetzt noch ernsthaft quer kommen sollte, dann würde ich wohl persönlich dafür sorgen, dass er lebenslang in die Klapsmühle eingewiesen werden würde. Die gesetzliche Handhabe dazu ist selbstverständlich vorhanden...
gruss
guan
So und nicht anders ist die Aussage des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu verstehen. Und das ist richtig und mehr als billigend. - Das Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 21. Juni 2005 besagt, dass es rechtens ist, wenn von der Bundesregierung angeordnete völkerrechtswidrige Handlungen nicht zu befolgen sind.
Genauer heisst es unter Punkt 7:
"Weder der NATO-Vertrag, das NATO-Truppenstatut, das Zusatzabkommen zum NATOTruppenstatut noch der Aufenthaltsvertrag sehen eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland vor, entgegen der UN-Charta und dem geltenden Völkerrecht völkerrechtswidrige Handlungen von NATO-Partnern zu unterstützen."
Somit ist nun also auch amtlich belegt, dass die Regierung der Bundesrepublik Deutschland eine "nicht verfassungskonforme, kriegsausführende Handlung" angeordnet hat, welche rechtswidrig ist & zu entsprechend völkerrechtswidrigem Verhalten nicht nur verleitet bzw. aufgefordert hatte, sondern dies ausdrücklich - unter Ausübung der unter Befehlsgewalt stehenden Soldaten - auch befohlen hat (wogegen sich der Angehörige der Bundeswehr zu recht justiziabel zur Wehr gesetzt hatte!).
Dieses ist jedoch insgesamt als Anstiftung zu kriegerischen Handlungen zu verstehen gewesen, weshalb dies nach dem geltenden(?) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (sofern es tatsächlich noch gültig sein sollte?) strafbewährt wäre, somit also auch die jeweilige Befehlsgewalt bzw. entsprechend anordnende Person unter Strafe zu stellen ist.
Aber selbst Ströbele erklärte seinerzeit, der "Irak-Krieg ist grundgesetzwidrig", und keiner schien ihm damals zuhören zu wollen - wohlweisslich, dass das GG wohl eh durch die illegitim erfolgte "Ratifizierung zur EU-Verfassung" abgeschafft werden würde...
Was ist also die logische Konsequenz aus diesen Sachverhalten?
Das Grundgesetz ist nur noch ein "Haufen voller Scheisse, welches von Dummen gemacht wurde, um die noch Dümmeren zu beeindrucken"?
oder
Das Grundgesetz ist tatsächlich durch die "Ratifizierung der EU-Verfassung" - in Teilen oder gänzlich - heimlich ausgetauscht worden (obwohl der "ehemalige Artikel 146" besagen würde, dass eine Ablösung des Grundgesetzes nur das Volk selbst bestimmen kann und auch muss).
~
Wenn mir irgendein Dummbeutel-Politiker jetzt noch ernsthaft quer kommen sollte, dann würde ich wohl persönlich dafür sorgen, dass er lebenslang in die Klapsmühle eingewiesen werden würde. Die gesetzliche Handhabe dazu ist selbstverständlich vorhanden...
gruss
guan
interessiert nur leider niemanden
hauptsache es werden keine "deutschen jungs" im irakischen wüstensand verheizt
werden sie aber bald.
aber bald wird man sich ohnehin die augen reiben, wenn sich europ. battle groups - mit aktiver dt. beteiligung - im kongo, sudan oder anderswo (sumatra) rumtreiben, um wieder "krieg zu spielen"...